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"AUTO" – Auswahl unter |
Meinen Führerschein hab ich erst ziemlich spät gemacht, mit 25 – aber inzwischen ist er eines der wichtigsten Dokumente meines Lebens. Weil: wer gehbehindert ist, lernt das Auto als "Beinalternative" zu schätzen. Nun ist Auto nicht gleich Auto, und gerade wer behindert ist, muß darauf achten, daß das Auto paßt – nicht bloß, daß er irgendwie hineinpaßt. Da können sich Kleinigkeiten (positiv oder negativ) immens auswirken. Ich hab mir vor zwei Monaten ein neues Auto zugelegt, und ich hab lange darüber nachgedacht, welches ich nehmen soll. Natürlich sind es auch finanzielle Überlegungen gewesen, aber nicht nur. Daß ich mich für einen VW Caddy ("Family life") entschieden hab, hat seine Gründe. Im Folgenden hab ich sowohl meine persönlichen Gedanken als auch allgemeine Dinge benannt. Selbstverständlich ließe sich kurz schreiben: "Der Caddy hat Diesel–Automatik, Schiebetüren mit richtigen Griffen, als Extras Klimaautomatik, Standheizung, Einparkhilfe, seitlich angeschlagene Hecktüren, und das hat alles seinen Grund!", aber ein wenig ausführlichere Worte seien mir gestattet.
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1. "allgemeine" Gedanken |
Wichtig ist zunächst einmal abzuklären, ob und welcher Kostenträger eine Finanzierung des Fahrzeugs übernimmt. Je nach beruflichem Status, ob Beamter, Angestellter oder Selbständiger, sind unterschiedliche Kostenträger verantwortlich. Ebenso wichtig ist es, plausibel darzulegen, warum ein Fahrzeug erforderlich ist. Da in Großstädten Fahrdienste angeboten werden, verweisen manche Kostenträger gerne auf diese Möglichkeit. Mit unregelmäßigen Arbeitszeiten und größeren Entfernungen kann man jedoch ganz gut dagegen argumentieren. Evtl. sollte man eine Kostengegenüberstellung für einen zehnjährigen Zeitraum erstellen. Natürlich spielt das Monatseinkommen eine Rolle, ob / in welcher Höhe Förderung erfolgt.
Falls noch kein Führerschein vorhanden ist:
Noch ein Wort zur Versicherung:
In Zeitschriften ("aktiv", "dabei", "Handicapped–Kurier") oder auf der DMSG–Seite "www.dmsg.de" werden immer wieder gebrauchte umgebaute PKW angeboten. Gegen Gebrauchtwagen spricht allerdings, daß Autohäuser Behinderten beim Neu(!)wagenkauf meist einen Rabatt (ca. 15 .. 20 %) geben – man muß allerdings nachfragen, von selber kommen die natürlich nicht drauf! Und Umbauten kosten Geld – das "Neuwagenschnäppchen" kann am Ende also genauso teuer sein wie ein "Normalfahrzeug".
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2. "kraftfahrzeugtechnische" Überlegungen |
Umbauten: Aus Erfahrung von Betroffenen läßt sich sagen, daß sehr heikel sein kann, ein Fahrzeug völlig zu zersägen, um den Fahrzeugboden abzusenken und eine Unterflurrampe einbauen zu lassen. Derartiges wird von größeren Umbaufirmen gerne angeboten und ist oft sehr störanfällig. Es gibt Umbaumöglichkeiten, bei denen in die Fahrzeugstruktur weit weniger eingegriffen wird, dafür sind die Umbauten aber deutlich günstiger. Darüber hinaus empfehle ich, (beim Neuwagenkauf) den betreffenden Autohändler umbautechnisch "loszuschicken", will sagen: mit ihm einen Vertrag abzuschließen, dessen Vertragsgegenstand ein bereits umgebautes KFZ ist. Damit liegen die Probleme, sollte es welche geben, beim Autohändler: Er hat ein umgebautes Fahrzeug zu liefern und ist bei Garantiefällen etc. alleiniger Ansprechpartner. Ob der Umbauer drei Häuser weiter sitzt oder in Timbuktu, spielt für den Autokäufer keine Rolle – er hat nur einen Vertragspartner: den Autohändler. (Natürlich kann das auch bei Gebrauchtwagen probiert werden, aber darauf wird sich wohl kein Gebrauchtwagenhändler einlassen. Und falls doch, so handelt es sich bei dem Auto vermutlich um den "Ladenhüter des Jahrzehnts".)
Diesel:
Automatikgetriebe:
Servolenkung und –bremsen:
Klima:
Einparkhilfe:
Karosserie: Es macht einen Unterschied, ob an den (Seiten–)Türen richtige Griffe sind (VW, Fiat) oder diese "Reingreifmulden" (Opel, Renault, Citroen). Wer sich einmal am Auto festhalten mußte (um nicht umzufallen), weiß, wovon ich rede. Kleiner Gedankeneinschub: Natürlich kann ein Rollstuhl auch auf dem Dach verstaut werden, es gibt entsprechende Konstruktionen, welche den Rollstuhl nehmen, zusammenfalten und dann waagerecht in einen Dachkoffer ziehen. Diese sollen sogar tiefgaragentauglich sein. Ob ein Dachaufbau im Klotzdesign nun allerdings eleganter als ein "Hochdachkombi" daherkommt, ist Geschmackssache. Aber auch hier gilt: Die Zweckmäßigkeit hat Vorrang – sollte sie zumindest. Bei einigen Modellen wird für den, der noch laufen kann, ein hoher Türschweller schnell zu einem Problem beim Einsteigen. Gleiches gilt für die Lenkradhöhe. Hier hilft nur: Probieren, ob es paßt. Die Sitzhöhe sollte "am eigenen Hintern" auf Tauglichkeit, auch für Ein– und Ausstieg, getestet werden. Ein Kurbelgriff am Lenkrad muß in den Papieren eingetragen werden, ein Umbau des Autos auf Handbetrieb sowieso.
Heckklappe:
Die Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung / den behindertengerechten Umbau eines Autos können hoch sein, drum sei empfohlen, sich vor (!!!) Bestellung oder Vertragsabschluß an die Landeswohlfahrtsämter / Integrationsämter zu wenden. Dort ist finanzielle Flankierung zu bekommen – aber nicht im Nachhinein.
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3. Weitere Erfahrungen |
Der Aufkleber "Rollstuhl" auf dem Heck ist nicht besonders schick – aber hilfreich. Meine Erfahrung ist, daß einem kaum noch einer in den Auspuff kriecht (vulgo: dicht auffährt), wenn der Aufkleber einigermaßen sichtbar platziert wurde. Besonders auf Autobahnen lassen es heransausende Schnellfüße dann doch lieber abreißen als den Vorausfahrenden mittels Blinker, Hupe, Lichthupe zu malträtieren. In fünf Jahren bin ich nur zweimal dergestalt belustigt, äh, belästigt worden – und einer der beiden heldenhaften Asphaltcowboys hat hinterher beim Überholen ein "Sorry!" signalisiert. Auch im Stadtverkehr hab ich mit dem Aufkleber mehr Raum am Bürzel. Da ich mein neues Auto erst unbeklebt fuhr, kann ich den Unterschied aus eigenem Erleben bezeugen. Und wer nicht seitlich zugeparkt werden möchte, sollte in der Seitenscheibe ein Schild "Hier parkt ein Rollstuhlfahrer! Bitte 1,5 m seitlichen Abstand halten" in Erwägung ziehen. Die Beplankung mit derartigen Aufklebern / Schildern appelliert – jenseits einer juristischen Verbindlichkeit – an den guten Willen der anderen, aber es funktioniert meistens. Etwas anderes ist das mit dem "Parkausweis für Behinderte" . Den zu nutzen ist oft notwendig und absolut legitim. Und er berechtigt zu mehr als nur zur Inanspruchnahme von "Behinderten–Parkplätzen"! –––––––––––––––––––––––––––––––– So. Es sind, wie gesagt, alles subjektive Wertungen, die ich hier geschrieben habe. Allen behinderten Kraftfahrern sei die Internetseite "www.mobil–mit–behinderung.de" (MMB) empfohlen – dieser gemeinnützige Verein kann bei Bedarf sicher gut und umfassend helfen.
Wenn Autotypen und –marken genannt wurden, so bitte ich, das nicht als Pro– oder als Contra–Werbung zu verstehen, denn es sind in jedem Fall nur Beispiele.
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