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Meinen Führerschein hab ich erst ziemlich spät gemacht, mit 25 – aber inzwischen ist er eines der wichtigsten Dokumente meines Lebens. Weil: wer gehbehindert ist, lernt das Auto als "Beinalternative" zu schätzen. Nun ist Auto nicht gleich Auto, und gerade wer behindert ist, muß darauf achten, daß das Auto paßt – nicht bloß, daß er irgendwie hineinpaßt. Da können sich Kleinigkeiten (positiv oder negativ) immens auswirken.

Ich hab mir vor zwei Monaten ein neues Auto zugelegt, und ich hab lange darüber nachgedacht, welches ich nehmen soll. Natürlich sind es auch finanzielle Überlegungen gewesen, aber nicht nur. Daß ich mich für einen VW Caddy ("Family life") entschieden hab, hat seine Gründe. Im Folgenden hab ich sowohl meine persönlichen Gedanken als auch allgemeine Dinge benannt. Selbstverständlich ließe sich kurz schreiben: "Der Caddy hat Diesel–Automatik, Schiebetüren mit richtigen Griffen, als Extras Klimaautomatik, Standheizung, Einparkhilfe, seitlich angeschlagene Hecktüren, und das hat alles seinen Grund!", aber ein wenig ausführlichere Worte seien mir gestattet.

Wichtig ist zunächst einmal abzuklären, ob und welcher Kostenträger eine Finanzierung des Fahrzeugs übernimmt. Je nach beruflichem Status, ob Beamter, Angestellter oder Selbständiger, sind unterschiedliche Kostenträger verantwortlich.

Ebenso wichtig ist es, plausibel darzulegen, warum ein Fahrzeug erforderlich ist. Da in Großstädten Fahrdienste angeboten werden, verweisen manche Kostenträger gerne auf diese Möglichkeit. Mit unregelmäßigen Arbeitszeiten und größeren Entfernungen kann man jedoch ganz gut dagegen argumentieren. Evtl. sollte man eine Kostengegenüberstellung für einen zehnjährigen Zeitraum erstellen.

Natürlich spielt das Monatseinkommen eine Rolle, ob / in welcher Höhe Förderung erfolgt.

Falls noch kein Führerschein vorhanden ist:
Sofern vonnöten sollte man ein verkehrsmedizinisches Gutachten erstellen lassen, welches die Fahrtauglichkeit untermauert. Unter Umständen sollten bei einer entsprechend ausgestatteten Fahrschule einige Fahrstunden auf einem umgerüsteten Fahrzeug genommen werden. Die Kosten werden in den meisten Fällen vom Kostenträger übernommen. Was dann folgt, ist ein Fahrtest beim TÜV oder der Dekra, bei dem festgelegt wird, welche Einträge später im Führerschein stehen und welche Fahrzeugausstattung erforderlich ist: solche Dinge wie erleichtertes Bremssystem, leichtgängige Lenkung, Minilenkrad, Joystick, Lenkradknopf oder Lenkradgabel etc.

Noch ein Wort zur Versicherung:
Wer wie wir auf das Auto angewiesen ist, sollte ernsthaft eine Vollkasko in Erwägung ziehen, denn wegen eines fahrlässig verschuldeten Unfalls plötzlich ohne Auto dazustehen, stelle ich mir höchst unerfreulich vor. Ich habe eine Vollkasko (mit Selbstbeteiligung), und die behalte ich auch bei, wenn das Auto abbezahlt ist.

In Zeitschriften ("aktiv", "dabei", "Handicapped–Kurier") oder auf der DMSG–Seite "www.dmsg.de" werden immer wieder gebrauchte umgebaute PKW angeboten. Gegen Gebrauchtwagen spricht allerdings, daß Autohäuser Behinderten beim Neu(!)wagenkauf meist einen Rabatt (ca. 15 .. 20 %) geben – man muß allerdings nachfragen, von selber kommen die natürlich nicht drauf! Und Umbauten kosten Geld – das "Neuwagenschnäppchen" kann am Ende also genauso teuer sein wie ein "Normalfahrzeug".

Umbauten:
Bei der Wahl des Fahrzeugs bzw. des Umbauers sollten möglichst mehrere Angebote eingeholt werden. Neben den großen Firmen wie Paravan oder Zawatzky sollten auf jeden Fall Umbaufirmen im näheren Umfeld angesprochen werden. Die großen Umbauer verkaufen gerne Komplettlösungen, die eine Menge Geld kosten, aber oftmals Umbauten enthalten, welche in der Form "noch nicht" nötig sind. Zudem sollte man bedenken, daß man für jeden kleinen Fehler den Wagen durch Deutschland karren müßte. Das bedeutet: Urlaubstage gehen verloren, Übernachtungskosten entstehen, Reisekosten entstehen, die bestenfalls anteilig von den Kostenträgern übernommen werden. Bei örtlich ansässigen Umbaufirmen hat man einen Ansprechpartner in der Nähe, der für alle anfallenden Garantiefälle verantwortlich ist. Darum ist es ganz gut, bei den großen Umbaufirmen nachzufragen, mit welcher Firma sie im näheren Wohnumkreis zusammenarbeiten.

Aus Erfahrung von Betroffenen läßt sich sagen, daß sehr heikel sein kann, ein Fahrzeug völlig zu zersägen, um den Fahrzeugboden abzusenken und eine Unterflurrampe einbauen zu lassen. Derartiges wird von größeren Umbaufirmen gerne angeboten und ist oft sehr störanfällig. Es gibt Umbaumöglichkeiten, bei denen in die Fahrzeugstruktur weit weniger eingegriffen wird, dafür sind die Umbauten aber deutlich günstiger.

Darüber hinaus empfehle ich, (beim Neuwagenkauf) den betreffenden Autohändler umbautechnisch "loszuschicken", will sagen: mit ihm einen Vertrag abzuschließen, dessen Vertragsgegenstand ein bereits umgebautes KFZ ist. Damit liegen die Probleme, sollte es welche geben, beim Autohändler: Er hat ein umgebautes Fahrzeug zu liefern und ist bei Garantiefällen etc. alleiniger Ansprechpartner. Ob der Umbauer drei Häuser weiter sitzt oder in Timbuktu, spielt für den Autokäufer keine Rolle – er hat nur einen Vertragspartner: den Autohändler.

(Natürlich kann das auch bei Gebrauchtwagen probiert werden, aber darauf wird sich wohl kein Gebrauchtwagenhändler einlassen. Und falls doch, so handelt es sich bei dem Auto vermutlich um den "Ladenhüter des Jahrzehnts".)

Diesel:
Zweifellos wird auch Diesel immer teurer werden, aber die Frage der höheren KFZ–Steuer stellt sich bei 100% Steuerermäßigung (wegen "aG") nicht.

Automatikgetriebe:
Wer mit einem oder beiden Beinen größere Probleme hat, wird an einer Automatikschaltung nicht vorbeikommen. Ehrlich gesagt: Ich war nie ein Freund von Automatikgetrieben ... so lange, bis ich eins brauchte. Und sollte sich mal eine nachträgliche Umrüstung auf Handgas notwendig machen: bei Automatik geht das immer irgendwie – Schaltgetriebe scheiden für Handgas nach meiner Kenntnis aus.

Servolenkung und –bremsen:
sollten selbstverständlich sein, wobei "Servo" nicht gleich "Servo" ist. Faustregel: Je sportlicher sich ein Auto(–hersteller) gibt, desto straffer (= schwergängiger) ist die Lenkung. Und wer das Dampfwalzen–Flair (= Breitreifen) mag, dem wird noch mehr Armkraft abverlangt.

Klima:
Inzwischen haben die meisten Neuwagen eine Klimaanlage, zumindest optional. Wer wie ich aus eigenem Erleben das Uthoff–Syndrom kennt und bei Temperaturen über 25 Grad "zu nichts mehr zu gebrauchen" ist, kann im Auto guten Gewissens nicht auf eine Klimaanlage / Klimaautomatik verzichten. Gleichfalls sollte eine Standheizung vorhanden sein – denn wer kann vom Rollstuhl aus winters die Scheiben freikratzen?

Einparkhilfe:
Kann ich nur empfehlen. Gerade mit einer Behinderung, wenn das Umdrehen und nach–hinten–Sehen beschwerlich bzw. unmöglich sind, ist ein "Rückwärtspieper" unverzichtbar.

Karosserie:
Gottlob vorbei sind die Zeiten, da der behinderte Autofahrer ein handelsübliches Modell mittels Umbau seinen Bedürfnissen anpassen lassen mußte, indem die Tür hinter der Fahrertür zur Schiebetür wurde. Es gibt inzwischen zahlreiche Modelle, welche hier bereits ab Werk eine Schiebetür haben: einige Vans (beispielweise der Kia Karnival oder der Chrysler Voyager), und die meisten der "Hochdachkombis" (Renault Kangoo, Citroen Berlingo, Opel Combo, Fiat Doblo oder VW Caddy Life). Diese haben das nicht jedem Auge erträgliche Flair von Lieferwagen, aber praktisch und geeignet zum Einladen eines Rollstuhls durch den Fahrer (auch mittels Einladehilfe) sind sie allemal. Was kümmert es da, daß deren "Ahnengalerie" sich bis zur Sackkarre zurückverfolgen läßt! Vans mögen vergleichsweise ästhetisch gelungener sein, aber es ist nun mal so, daß ein Umsteigen Rollstuhl –– Fahrersitz beim Hochdachkombi leichter möglich ist, wegen der ähnlichen Sitzhöhe.

Es macht einen Unterschied, ob an den (Seiten–)Türen richtige Griffe sind (VW, Fiat) oder diese "Reingreifmulden" (Opel, Renault, Citroen). Wer sich einmal am Auto festhalten mußte (um nicht umzufallen), weiß, wovon ich rede.

Kleiner Gedankeneinschub: Natürlich kann ein Rollstuhl auch auf dem Dach verstaut werden, es gibt entsprechende Konstruktionen, welche den Rollstuhl nehmen, zusammenfalten und dann waagerecht in einen Dachkoffer ziehen. Diese sollen sogar tiefgaragentauglich sein. Ob ein Dachaufbau im Klotzdesign nun allerdings eleganter als ein "Hochdachkombi" daherkommt, ist Geschmackssache. Aber auch hier gilt: Die Zweckmäßigkeit hat Vorrang – sollte sie zumindest.

Bei einigen Modellen wird für den, der noch laufen kann, ein hoher Türschweller schnell zu einem Problem beim Einsteigen. Gleiches gilt für die Lenkradhöhe. Hier hilft nur: Probieren, ob es paßt. Die Sitzhöhe sollte "am eigenen Hintern" auf Tauglichkeit, auch für Ein– und Ausstieg, getestet werden.

Ein Kurbelgriff am Lenkrad muß in den Papieren eingetragen werden, ein Umbau des Autos auf Handbetrieb sowieso.

Heckklappe:
Eine an der Dachkante hochschwenkende Heckklappe wird schnell zum Problem, wenn sie nicht elektrisch betätigt werden kann ("Grand Voyager"). Rechts und links angeschlagene Türen sind da eindeutig unproblematischer.

Die Kosten für eine behindertengerechte Ausstattung / den behindertengerechten Umbau eines Autos können hoch sein, drum sei empfohlen, sich vor (!!!) Bestellung oder Vertragsabschluß an die Landeswohlfahrtsämter / Integrationsämter zu wenden. Dort ist finanzielle Flankierung zu bekommen – aber nicht im Nachhinein.

Der Aufkleber "Rollstuhl" auf dem Heck ist nicht besonders schick – aber hilfreich. Meine Erfahrung ist, daß einem kaum noch einer in den Auspuff kriecht (vulgo: dicht auffährt), wenn der Aufkleber einigermaßen sichtbar platziert wurde. Besonders auf Autobahnen lassen es heransausende Schnellfüße dann doch lieber abreißen als den Vorausfahrenden mittels Blinker, Hupe, Lichthupe zu malträtieren. In fünf Jahren bin ich nur zweimal dergestalt belustigt, äh, belästigt worden – und einer der beiden heldenhaften Asphaltcowboys hat hinterher beim Überholen ein "Sorry!" signalisiert.

Auch im Stadtverkehr hab ich mit dem Aufkleber mehr Raum am Bürzel. Da ich mein neues Auto erst unbeklebt fuhr, kann ich den Unterschied aus eigenem Erleben bezeugen.

Und wer nicht seitlich zugeparkt werden möchte, sollte in der Seitenscheibe ein Schild "Hier parkt ein Rollstuhlfahrer! Bitte 1,5 m seitlichen Abstand halten" in Erwägung ziehen.

Die Beplankung mit derartigen Aufklebern / Schildern appelliert – jenseits einer juristischen Verbindlichkeit – an den guten Willen der anderen, aber es funktioniert meistens.

Etwas anderes ist das mit dem "Parkausweis für Behinderte" . Den zu nutzen ist oft notwendig und absolut legitim. Und er berechtigt zu mehr als nur zur Inanspruchnahme von "Behinderten–Parkplätzen"!

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So. Es sind, wie gesagt, alles subjektive Wertungen, die ich hier geschrieben habe. Allen behinderten Kraftfahrern sei die Internetseite "www.mobil–mit–behinderung.de" (MMB) empfohlen – dieser gemeinnützige Verein kann bei Bedarf sicher gut und umfassend helfen.

Wenn Autotypen und –marken genannt wurden, so bitte ich, das nicht als Pro– oder als Contra–Werbung zu verstehen, denn es sind in jedem Fall nur Beispiele.

(Frithjof / Juli 2007)

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